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Arbeitslos, was nun?

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder planen Sie, Ihre Arbeitsstelle selbst zu kündigen?

Die nächsten Schritte

Informieren Sie sich frühzeitig

Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne über das weitere Vorgehen und mögliche Auswirkungen.



Arbeitslosigkeit umgehend anmelden

Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit umgehend persönlich bei der zuständigen Stelle an, sobald sie davon wissen.
Die Anmeldung muss spätestens am 1. Tag der effektiven Arbeitslosigkeit erfolgen, sonst riskieren Sie eine Leistungskürzung.
Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung kann frühestens ab dem Tag der Anmeldung entstehen.
Je nach Wohnkanton ist entweder Ihre Wohngemeinde oder das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) für Sie zuständig.

Nehmen Sie für die Erstanmeldung folgende Unterlagen mit:
  • AHV-Ausweis oder Krankenkassenkarte
  • Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis usw.)
  • ausländische Staatsangehörige: Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis
  • Erstanmeldung beim RAV: Wohnsitzbescheinigung oder Schriften-Empfangsschein der Wohnsitzgemeinde

Wenn die Erstanmeldung bei der Gemeinde erfolgte, müssen Sie dem RAV anschliessend das erhaltene Formular «Meldung bei der Wohngemeinde» bringen.

Arbeitslosenkasse wählen

Bei der Anmeldung können Sie frei entscheiden, welche Arbeitslosenkasse für Sie zuständig sein soll.
Wählen Sie die Syna-Arbeitslosenkasse – egal, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.
Unsere Vorteile:

  • Wir sind unabhängig und nur unseren Versicherten verpflichtet.
  • Wir beraten Sie persönlich – wenn immer möglich in Ihrer Muttersprache.
  • Wir sind in Ihrer Nähe, auch wenn Sie umziehen. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen in 24 Zahl- und Anlaufstellen in der ganzen Schweiz zur Verfügung.
  • Wir sind erfahren und kompetent. Wir gehören zu den 5 grössten Arbeitslosenkassen der Schweiz und betreuen zahlreiche Versicherte.
  • Wir bringen Sie weiter. Wir sind vernetzt und haben gute Beziehungen zu Institutionen, Verbänden und Unternehmen.

Unterlagen rechtzeitig einreichen

Erstanmeldung bei der Arbeitslosenkasse:
  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
  • Kopie Ihrer RAV-Anmeldung
  • Ausländer/-innen: Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsbewilligung
  • Arbeitgeberbescheinigung der letzten 2 Jahre
    • Kopie Arbeitsvertrag
    • Kopie Kündigungsschreiben
    • Kopien Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (keine Lohnausweise)
  • Kopie Ihrer Bank- oder Postkarte
  • Wenn Sie Kinder haben
    • Formular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern»
    • Kopie des Familienbüchleins oder der Geburtsscheine
Bezug von Arbeitslosenentschädigung (per Monatsende):
  • Formular «Angaben der versicherten Person»:
    Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt es Ihnen bis spätestens am 25. des Monats zu. Falls nicht, kontaktieren Sie das zuständige RAV.
  • Formular «Bescheinigung über Zwischenverdienst»:
    Wenn Sie in einem Monat einer Arbeit nachgehen konnten, muss der Arbeitgeber es vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Formular «AMM-Bescheinigung»:
    Wenn Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (zum Beispiel Kurs oder Programm zur vorübergehenden Beschäftigung) teilnehmen.
    Es muss von der verantwortlichen Person ausgefüllt werden.
  • Arztzeugnis: Falls Sie während eines Monats länger als 3 Tage krank waren.
Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Damit wir Ihr Dossier effizient bearbeiten können, scannen wir sämtliche Unterlagen täglich.
Bitte senden Sie diese an
Syna Arbeitslosenkasse, Scan Center, Postfach 1743, 4601 Olten
oder geben Sie die Unterlagen persönlich am Schalter ab.

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